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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der ADOLF NEUENDORF GMBH, Säntisstraße 83/85, 12277 Berlin

 

§ 1 Allgemeines / Geltung / Schriftform

 

1. Für alle Geschäftsbeziehungen (insbesondere für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen) der ADOLF NEUENDORF GMBH gegenüber ihren Kunden gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.

2. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer.

4. Diese Geschäftsbedingungen gelten unabhängig von der tatsächlichen Kenntnisnahme spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

5. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

6. Abweichende zusätzliche oder diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsschluss abgeschlossen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.         Spätere Vertragsabsprachen sollen schriftlich abgeschlossen werden. Werden sie mündlich vereinbart, werden sie nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie auf Seiten der ADOLF NEUENDORF GMBH von einem Geschäftsführer oder einem hierzu bevollmächtigten Mitarbeiter getroffen werden. Die Verkaufsangestellten der ADOLF NEUENDORF GMBH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.

8.          

§ 2 Angebot / Vertragsschluss / Kundenkonto / Bestellung im Internet-Shop / vertragliches Rücktrittsrecht

 

1. Die Präsentation der Waren im Internet-Shop, auf Internetseiten, in den Katalogen oder anderen Veröffentlichungen der ADOLF NEUENDORF GMBH sowie auf Messen und Ausstellungen stellt kein bindendes Angebot der ADOLF NEUENDORF GMBH auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.

2. Mit der Bestellung einer Ware gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der ausgewählten Ware ab. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebots des Kunden erfolgt durch schriftliche Annahmeerklärung oder durch die Auslieferung der Ware. Die ADOLF NEUENDORF GMBH ist berechtigt, das in der Bestellung des Kunden liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen.

3. Zur Bestellung im Internetshop der ADOLF NEUENDORF GMBH ist die vorherige Registrierung eines Kundenkontos erforderlich. Hierzu meldet sich der Kunde unter Eingabe einer E-Mail-Adresse, der Firma sowie der Anschrift der Firma auf der Internetseite an. Die ADOLF NEUENDORF GMBH überprüft die Eingaben und schaltet den Kunden individuell frei. Die ADOLF NEUENDORF GMBH ist berechtigt, die Registrierung eines Kundenkontos abzulehnen, insbesondere wenn berechtigte Zweifel an der Unternehmereigenschaft des Kunden bestehen und der Kunde nicht auf Nachfrage von der ADOLF NEUENDORF GMBH seine Unternehmereigenschaft ( z.B. durch Vorlage einer Kopie des Gewerbescheins, Eintrag ins Handelsregister) nachweist. Die ADOLF NEUENDORF GMBH informiert den Kunden per E-Mail über die erfolgreiche Registrierung eines Kundenkontos oder deren Ablehnung. Zur Abwicklung einer Bestellung über den Internetshop der ADOLF NEUENDORF GMBH muss sich die Kunde mit seinen Kundendaten beim Internetshop einloggen.

4. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und diese stets aktuell zu halten. Persönliche Zugangsdaten und/oder Nutzungsberechtigungen, die dem Kunden oder seinen Mitarbeitern zugeordnet werden, sind geheim zu halten und vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Diese Daten sind durch geeignete und den aktuellen Anforderungen entsprechende Maßnahmen zu schützen, etwa durch regelmäßige Änderung von Kennwörtern. Der Kunde wird die ADOLF NEUENDORF GMBH unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten. Unberührt bleibt der Kunde verpflichtet, in einem solchen Fall selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr möglicher Gefahren, etwa die unverzügliche Änderung bekannt gewordener Zugangsdaten, durchzuführen.

5. Bei einer Bestellung im Internet-Shop kommt ein Vertrag durch ausdrückliche Bestätigung des Vertragsschlusses durch die ADOLF NEUENDORF GMBH per E-Mail oder durch Zusendung der Ware zustande. Im Übrigen verzichten die Parteien auf die Erfüllung der Anforderungen aus § 312i Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und Satz 2 BGB.“

6. An einen Kunden gerichtete schriftliche Angebote der ADOLF NEUENDORF GMBH gelten nur für eine Frist von 30 Tagen ab Datierung des Angebotes.

7. Die ADOLF NEUENDORF GMBH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält (kongruentes Deckungsgeschäft). Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der ADOLF NEUENDORF GMBH zu vertreten ist. Die ADOLF NEUENDORF GMBH wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; die ADOLF NEUENDORF GMBH wird dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

 

§ 3 Preise

 

1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Skonti oder andere Abzüge werden nicht gewährt, wenn nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wird.

3. Besondere, über die vertraglich einbezogenen Leistungen hinausgehende Arbeiten wie z. B. Montagearbeiten, werden gesondert in Rechnung gestellt.

4. Bei Verträgen mit Unternehmern gelten - sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird - die Preise der ADOLF NEUENDORF GMBH ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung und Versand werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

§ 4 Zahlung

 

1. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen der ADOLF NEUENDORF GMBH innerhalb von 10 Tagen ausgehend vom Erhalt der Rechnung zu zahlen, es sei denn zu diesem Zeitpunkt ist die Ware noch nicht ausgeliefert. Dann ist die Rechnung 10 Tage nach Erhalt der Ware zu zahlen. Nach Ablauf dieser Fristen kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

2. Werden der ADOLF NEUENDORF GMBH Umstände bekannt, die in berechtigter Weise an der Bonität des Kunden zweifeln lassen - wie z.B. die Abgabe der Vermögensauskunft, die Einleitung von Zwangsvollstreckungs- oder Sicherungsmaßnahmen oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahren -, und wird hierdurch die Erfüllung des Zahlungsanspruches der ADOLF NEUENDORF GMBH gefährdet, ist sie berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen. Sie ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.

 

§ 5 Aufrechnung / Zurückbehaltung / Abtretungsverbot

 

1. Gegenüber den Forderungen der ADOLF NEUENDORF GMBH kann der Kunde Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, soweit diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen wie die Forderung, der sie entgegengestellt werden. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die dem Kunden aus anderen - insbesondere aus früheren Vertragsverhältnissen mit der ADOLF NEUENDORF GMBH - zustehen, ist im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses ausgeschlossen.

2. Die Übertragung einzelner oder sämtlicher Rechte des Kunden aus dem Vertragsverhältnis ist nur mit schriftlicher Zustimmung der ADOLF NEUENDORF GMBH zulässig.

 

§ 6 Lieferung, Gefahrübergang / Versand

 

1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die ADOLF NEUENDORF GMBH berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über, soweit die Auslieferung nicht durch eigene Mitarbeiter der ADOLF NEUENDORF GMBH erfolgt.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

4. Auf Wunsch des Kunden kann die verkaufte Sache auf dessen Kosten gegen Versandschäden versichert werden. Der Gefahrübergang wird dadurch nicht berührt.

5. Verluste oder Beschädigungen sind vom Kunden durch den Frachtführer bescheinigen zu lassen, soweit dies nach den Umständen der Anlieferung möglich ist.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt/ vertragliches Rücktrittsrecht

 

1. Die ADOLF NEUENDORF GMBH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen (inklusive Zinsen und Kosten) aus einer laufenden Geschäftsverbindung und anderen geschlossenen Warenlieferungsverträgen vor. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

2. Der Kunde ist verpflichtet die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes durchzuführen. Unternehmer sind verpflichtet für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Ware auf ihre Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Sofern der Unternehmer die Versicherung nicht gegenüber der ADOLF NEUENDORF GMBH nachweist, ist diese berechtigt selbst die Versicherung auf Kosten des Unternehmers abzuschließen.

3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder einen sonstigen Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder an die ADOLF NEUENDORF GMBH abgetretene Ansprüche wird der Kunde die ADOLF NEUENDORF GMBH unverzüglich unter Übergabe der für die Wahrnehmung der Rechte der ADOLF NEUENDORF GMBH notwendigen Unterlagen unterrichten.

4. Die Abtretung, Verpfändung oder sonstige Sicherungsübertragung der Ware oder von Erlösforderungen aus dem Verkauf von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind ohne Einwilligung der ADOLF NEUENDORF GMBH unwirksam.

5. Die ADOLF NEUENDORF GMBH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 2, 3 und 4 dieses Paragraphen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

6. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt an die ADOLF NEUENDORF GMBH alle Forderungen bis zur Höhe des zwischen der ADOLF NEUENDORF GMBH und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen. Die ADOLF NEUENDORF GMBH nimmt die Abtretung an. Erfolgt der Verkauf der Vorbehaltsware nach Verbindung oder Vermischung oder Weiterverarbeitung mit der ADOLF NEUENDORF GMBH nicht gehörenden Sachen, tritt der Kunde bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsenden Forderungen bis zur Höhe des zwischen der ADOLF NEUENDORF GMBH und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises für die Vorbehaltsware ab. Die ADOLF NEUENDORF GMBH nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bleibt der Kunde weiter ermächtigt. Die Befugnis der ADOLF NEUENDORF GMBH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die ADOLF NEUENDORF GMBH die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die ADOLF NEUENDORF GMBH kann verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und die Schuldner bekannt gibt, alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde im Namen und im Auftrag der ADOLF NEUENDORF GMBH vor, ohne dass dadurch für diese Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der ADOLF NEUENDORF GMBH gehörenden Waren, steht dieser der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde der ADOLF NEUENDORF GMBH im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für die ADOLF NEUENDORF GMBH verwahrt.

7. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, ist die ADOLF NEUENDORF GMBH verpflichtet, auf Verlangen des Kunden die Sicherheiten bis zu einem Wert in Höhe von 20 % über der zu sichernden Forderung freizugeben.

8. Die von der ADOLF NEUENDORF GMBH unentgeltlich erstellten oder gelieferten Pläne, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben Eigentum der ADOLF NEUENDORF GMBH. Ohne ihre schriftliche Zustimmung dürfen diese nicht vervielfältigt und/oder Dritten zugänglich gemacht werden.

 

§ 8 Gewährleistung / Verjährung

 

1. Die ADOLF NEUENDORF GMBH leistet Gewähr für Mängel der Ware nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Dem Kunden ersetzte Waren (auch einzelne Teile) werden Eigentum der ADOLF NEUENDORF GMBH.

3. Der Kunde muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich der ADOLF NEUENDORF GMBH anzeigen. Andere Mängel sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach deren Feststellung schriftlich der ADOLF NEUENDORF GMBH anzuzeigen. Unterbleibt die Mängelanzeige ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Der Unternehmer trägt die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

4. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Die vorstehenden Verkürzungen der Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadenersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ADOLF NEUENDORF GMBH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Insoweit gelten die  gesetzlichen Verjährungsfristen. Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.

 

 

§ 9 Haftungsbeschränkungen

 

1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

2. Von dem unter Ziffer 1. bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind:

a) Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit;

b) Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ADOLF NEUENDORF GMBH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen und

c) Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat die ADOLF NEUENDORF GMBH dem Kunden die verkauften Sachen frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihnen zu verschaffen.

3. In den unter vorstehender Ziffer 2 lit. c) genannten Fällen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der ADOLF NEUENDORF GMBH auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

4. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

5. Der vorstehend in Ziffer 1 - 4 geregelte Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ADOLF NEUENDORF GMBH, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN Kaufrechts (insbesondere des UN Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf) ist ausgeschlossen. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der ADOLF NEUENDORF GMBH. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

 

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